Rechtsprechung
BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,7157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei unzulässigem Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 09.11.1990 - X R 67/89
- BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der …
Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91
Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 73, 322 [325]). - BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91
Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 73, 322 [325]). - BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51
Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91
Deshalb ist eine Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig, wenn der Bundesfinanzhof die Revision als unzulässig verwirft, denn in diesen Fällen hat der Beschwerdeführer nicht von einem gegen die Entscheidung des Finanzgerichts zulässigen Rechtsmittel ordnungsgemäß Gebrauch gemacht (vgl. bereits BVerfGE 1, 13 [14]). - BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 834/90
Einkommensteuer; Unterhaltsaufwendungen für Kinder Alleinstehender im Jahr 1983
Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 39/91
Die Verfassungsbeschwerde ist auch insoweit unzulässig, als der Beschwerdeführer mit ihr sinngemäß rügt, der Bundesfinanzhof verletze sein aus dem Rechtsstaatsprinzip folgendes Recht auf ein faires Verfahren, indem er die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 834/90 zurückgestellt hat.